Die Schweizerische Eidgenossenschaft Kurzerklärt
Die Schweiz oder Schweizerische Eidgenossenschaft
ist ein demokratischer Staat. Er grenzt an Deutschland im Norden, an Österreich und Liechtenstein im Osten, an Italien im Süden und an Frankreich im Westen. Die Hauptstadt ist Bern und ist der Sitz der Bundesbehörden sowie Regierung und Parlament. Die Schweizerische Eidgenossenschaft ging aus den Kantonen Uri, Schwyz und Unterwalden hervor. Als inoffizielles Gründungsdokument gilt der Bundesbrief von 1291, die älteste noch erhaltene Bündnisurkunde. Die heutige Schweiz besteht seit 1848. Der Name Schweiz stammt vom Urkanton Schwyz. Das Land gliedert sich in 26 teil souveräne Kantone. Die vier offiziellen Amtssprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. Das Landeskennzeichen lautet CH . Die Schweiz ist ein republikanisch verfasster Bundesstaat. Sie unterscheidet sich von anderen Republiken durch
Elemente der direkten Demokratie: Das Volk kann über Initiativen und Referenden direkten Einfluss auf die Regierungstätigkeit nehmen. In zwei Kantonen, Appenzell Innerrhoden und Glarus, gibt es noch eine Urform der Schweizer Basisdemokratie: die Landsgemeinde.
Den ausgeprägten Föderalismus: Die Kantone sind neben dem Volk der Verfassungsgeber des Bundes und behalten alle Aufgaben, die in der Bundesverfassung nicht explizit dem Bund zugeordnet werden. Ausserdem starke Beteiligung der Kantone in allen Phasen der politischen Willensbildung (Vernehmlassung, Ständerat, Ständemehr) die Konkordanz Demokratie ihre selbstdeklarierte Neutralität
Wie in Demokratien üblich, ist die Staatsgewalt, gestützt auf die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, in drei Säulen gegliedert:
Die Legislative (Bundesversammlung) besteht aus zwei Kammern, dem Nationalrat mit 200 Mitgliedern als Vertreter des Volks sowie dem Ständerat mit 46 Mitgliedern als Vertreter der Kantone. Das Schweizer Parlament ist ein sogenanntes Milizparlament: Die National- und Ständeräte üben ihr Mandat (wenigstens nominell) nebenberuflich aus.
Die Exekutive ist der Bundesrat mit der Verwaltung. Er besteht aus sieben gleichberechtigten Mitgliedern (Kollegialitätsprinzip), den Bundesräten (in anderen Länder Minister), die je einem Departement der Bundesverwaltung vorstehen. Die Bundesräte werden vom Parlament gewählt. Für jeweils ein Jahr wird ein Mitglied des Bundesrates von der Bundesversammlung zum Bundespräsidenten gewählt (2013 U. Maurer). Er leitet die Sitzungen des Bundesrates und nimmt repräsentative Aufgaben im In- und Ausland wahr, hat aber keine Vorrechte gegenüber dem Restbundesrat. Für gewöhnlich rotiert der Vorsitz auf Grundlage des Amtsalters, die eigentliche Wahl gilt allgemein als Formsache zu dessen Bestätigung; eine Ablehnung durch das Parlament ist dabei allerdings theoretisch möglich. Der Bundespräsident wird während dieses Jahres in der Öffentlichkeit in der Regel als Herr Bundespräsident, Frau Bundespräsidentin angesprochen. nicht mehr als Herr Bundesrat bzw. Frau Bundesrätin. Während des Präsidialjahres nimmt ein Bundesrat seine üblichen Regierungsaufgaben voll wahr.
Die Judikative besteht auf Bundesebene aus dem Bundesgericht mit Sitz in Lausanne und zwei sozialrechtlichen Abteilungen des Bundesgerichts in Luzern (bis 2006: Eidgenössisches Versicherungsgericht) als oberster gerichtlicher Instanz. Als untere eidgenössische Instanzen sind das Bundesstrafgericht in Bellinzona sowie das Bundesverwaltungsgericht und das Bundespatentgericht in St. Gallen tätig. Gewählt werden die Bundesrichter, die meistens einer Partei angehören, von der Bundesversammlung. Das Strafgericht hat die Arbeit 2004 aufgenommen; das Verwaltungsgericht tat dies 2007. Ein besonderer Verfassungsgerichtshof wie in anderen Ländern existiert in der Schweiz nicht, doch können alle Gerichte eine (beschränkte) Verfassungsgerichtsbarkeit ausüben.
Bitte besuchen Sie diese Seite bald wieder. Vielen Dank für ihr Interesse!